Fahrschule

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Machen Sie Ihren Führerschein! Jetzt!

Egal, ob Sie Berufskraftfahrer sind oder zur jungen Generation der Führerscheinneulinge gehören, eine Fahrerlaubnis eröffnet völlig neue Möglichkeiten im Privat- und Berufsleben. Sorgen Sie dafür, dass Sie sich schon bald sicher und zielsicher mit Ihrem PKW, LKW oder Ihrem Motorrad durch den öffentlichen Straßenverkehr auf dem gesamten europäischen Kontinent bewegen dürfen.

Wir stehen Ihnen in allen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch in unserer Fahrschule.

Ausbildung

Unser Ausbildungsziel ist es, Sie zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer zu befähigen und bestmöglich auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten.

Die Fahrausbildung in Deutschland unterliegt einem gesetzlich geregelten Rahmen, der Fahrschülerausbildungs-Ordnung (FahrschAubO).

Vorab sollten Sie folgende Unterlagen beim Bürgerservicebüro vom LK Havelland abgeben:

  1. Erste-Hilfe-Kurs (Beispielsweise ASB)
  2. Passbild
  3. Sehtest
  4. Ärztliches Attest bei LKW Führerschein


Unsere Schritte sind dann:
1. Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsplan
2. Theorieunterricht (Montag und Mittwoch 17:30 bis 19:00 Uhr) mit Theorieprüfung (einschließlich Vorprüfung)
3. Fahrstunden mit praktischer Prüfung (individuelle Termine)

Ausbildung

Unser Ausbildungsziel ist es, Sie zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer zu befähigen und bestmöglich auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten.

Die Fahrausbildung in Deutschland unterliegt einem gesetzlich geregelten Rahmen, der Fahrschülerausbildungs-Ordnung (FahrschAubO).

Vorab sollten Sie folgende Unterlagen beim Bürgerservicebüro vom LK Havelland abgeben:

  1. Erste-Hilfe-Kurs (Beispielsweise ASB)
  2. Passbild
  3. Sehtest
  4. Ärztliches Attest bei LKW Führerschein


Unsere Schritte sind dann:
1. Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsplan
2. Theorieunterricht (Montag und Mittwoch 17:30 bis 19:00 Uhr) mit Theorieprüfung (einschließlich Vorprüfung)
3. Fahrstunden mit praktischer Prüfung (individuelle Termine)

Führerscheinklassen

PKW

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
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Kraftrad, Trike und Quad

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Kraftrad, Trike und Quad

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
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LKW

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
  • Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
  • Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
  • Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
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Zugfahrzeuge

  • Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
  • Zugmaschinen bis 60 km/h⁴ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Zugfahrzeuge

  • Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
  • Zugmaschinen bis 60 km/h⁴ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
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Staplerschein

  • Mit der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (m/w/d) sind Sie durch Ihre freizügige Einsatzmöglichkeit für einen wesentlichen Anteil des innerbetrieblichen Transports zuständig. Ziel ist es, die Teilnehmer gemäß den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft (DGUV 308-001) für vielfältige Fördermöglichkeiten durch die selbsttätige Lastaufnahme und die Stapeleinrichtung zu qualifizieren.
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Preisliste

Zur Info: Alle Preise in Euro | Gültig ab 02.01.2024 | Fahrstunde je 45 min | In Klammer sind die (Pflichtstunden) vermerkt
Leistung
AM
A1
A2/Aufst.
A / Aufst.
B
BE
C/CE
B96 (Hänger 4250 kg)
B196 (125ccm)

Grundgebühr

ohne Vorbesitz
375
400
400
400
400
50
400
100 (Theorie 150 min)
250
Grundgebühr mit Vorbesitz
30
(A1 auf A2)
30
(A2 auf A)
200
(A1
auf B)
Übungsfahrt
50
53
55
55
50
53
60/65
48
(3)
50
(6)
Sonderfahrt
keine
58
(12)
60
(12)
60
(12)
55
(12)
60
(5)

65/70
(10/14)

55
(3)
55
(4)
Vorst. Prüfung Theorie
30
30
30
30
30
30
keine
Vorst. Prüfung Praxis
120
140
140
140
120
130
150
keine
Eigenes Motorrad benötigt

Anmeldung Fahrschule

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BKF-Module

Als Bus- und Lkw-Fahrer der Fahrzeugklassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE sind Sie verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.

Folgende BKF Module können Sie bei uns in der Fahrschule absolvieren:

1. Eco - Fahren – Das Perfektionstraining
2. Kontrollgeräte und Sozialvorschriften
3. Sicherheit im Fokus
4. Der Kunde im Mittelpunkt
5. Ladungssicherung optimieren

Nach insgesamt 35 Stunden Schulung inklusive Übungen im Gelände wird Ihnen zum Nachweis die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Anmeldung BKF-Modul

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Aufbauseminar & Punkteabbau

Sie haben in der Probezeit eine Anordnung zum Aufbauseminar erhalten oder wurden von der Fahrerlaubnisbehörde zu Ihrem Punktestand ermahnt?

Wir bieten Ihnen regelmäßig Aufbauseminare (ASF), an welchen Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung teilnehmen müssen, da Ihnen ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ein angeordnetes Aufbauseminar sollten Sie nicht als Strafe, sondern als Hilfe ansehen.
Die Dauer beträgt 9 h, welche in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung.

Sie wurden von der Fahrerlaubnisbehörde zu Ihrem Punktestand ermahnt? Wir bieten Ihnen den freiwilligen Besuch an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (gilt jedoch nur bei einem Punktestand von max. 5 Punkten). Dieses beinhaltet sowohl einen verkehrspädagogischen (2x 90 Minuten) als auch verkehrspsychologischen (2x 75 Minuten) Teil.

Weitere Infos zu Terminen und Details erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Aufbauseminar & Punkteabbau

Sie haben in der Probezeit eine Anordnung zum Aufbauseminar erhalten oder wurden von der Fahrerlaubnisbehörde zu Ihrem Punktestand ermahnt?

Wir bieten Ihnen regelmäßig Aufbauseminare (ASF), an welchen Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung teilnehmen müssen, da Ihnen ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ein angeordnetes Aufbauseminar sollten Sie nicht als Strafe, sondern als Hilfe ansehen.
Die Dauer beträgt 9 h, welche in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung.

Sie wurden von der Fahrerlaubnisbehörde zu Ihrem Punktestand ermahnt? Wir bieten Ihnen den freiwilligen Besuch an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (gilt jedoch nur bei einem Punktestand von max. 5 Punkten). Dieses beinhaltet sowohl einen verkehrspädagogischen (2x 90 Minuten) als auch verkehrspsychologischen (2x 75 Minuten) Teil.

Weitere Infos zu Terminen und Details erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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